Gemeinderatswahl 2022

Die Liste FUFU bittet dich um dein Vertrauen und deine Stimme.

Was du davon hast erklären wir dir hier und heute:

Unser Kader für die Wahl am 30.01.2022 in Wort und Bild

Anliegen für die sich die Liste FUFU seit Jahren einsetzt und für die wir uns auch weiterhin einsetzen wollen (Reihung ohne Priorität):

Bodenversiegelung stoppen und aktive Bodenpolitik betreiben

Stopp der Bodenversiegelung, ein Postverteilzentrum in einem Ausmaß von 10.000 m2 auf der grünen Wiese (wie in Gstadt geplant) ohne adäquate Gegenmaßnahmen ist für uns schlichtweg inakzeptabel, dass die Post als Konzern keine ökologischen Standards für ihre Neubauten festlegt steht auf einem anderen Blatt Papier. Bodeninanspruchnahmen für Wohnbauten wie z. B. das Projekt Hochfeld sind einzustellen- die Nachverdichtung im Stadtzentrum ist zu forcieren. Verpflichtende Standards bei der Planung von Betriebsgebieten und diesbezügliche Regelungen im Bebauungsplan, den Bebauungsbestimmungen sowie in etwaigen Kaufverträgen sind zu fixieren, Flachdächer, egal ob mit oder ohne PV-Anlage, sind verpflichtend zu begrünen. Kiesdächer wie im Betriebsgebiet Kreilhof stehen für eine ewig gestrige Politik und zeigen, wie ernst es der Bürgermeisterpartei mit dem Klimaschutz ist.

Konkrete Maßnahmen:

  • Definierung konkreter Siedlungsgrenzen- keine Zersiedelung
  • Ausweisung landwirtschaftlicher Vorrangflächen- um die Produktionsfunktion dauerhaft erfüllen zu können, sollen jene Flächen, die für die Landwirtschaft besonders geeignet sind als Vorrangflächen ausgewiesen werden
  • Wohnbedarfsanalyse- um eine bedarfsgerechte Entwicklung des Themas Wohnen zu gewährleisten sollen die Daten aus Wohnungsbestand und Leerstandsanalyse, Wohn- und Gesellschaftsstruktur, Mietpreiserhebung und bereits geplanten Wohnprojekte den zukünftigen Wohnbaubedarf ergeben.
  • Generationenübergreifende Wohnformen etablieren- Gewozu
  • Erstellung eines Baulücken- und Bauzustandskatasters inkl. Leerstandsdatenbank
  • Verbindliche Kompensation von Neuversiegelungen durch adäquate Entsiegelung
  • Mikroklimasimulation

Ökologisches und nachhaltiges Bauen

Sobald die Stadt als Bauherrin auftritt, sollte es selbstverständlich sein, dass auf die Verwendung von ökologischen Baustoffen geachtet wird (siehe Sporthalle- Hanfdämmung). Konkrete Maßnahme:

  • Ein Fördertopf für Sanierungen mit ökologischen Baustoffen für alle Waidhofner*innen ist bereit zu stellen.

Barrierefreiheit

Als Planer im Gesundheitswesen ist es mir ein besonderes Anliegen, dass das ThemaBarrierefreiheit und das Behindertengleichstellungsgesetz auch in Waidhofen endlich den Stellenwert erlangt der ihm zusteht. Eine nicht barrierefreie Neupflasterung wie am Hohen Markt, die Menschen mit eingeschränkter Mobilität durch zugestellte Pseudo barrierefreie Streifen welche an Steinpoller anlaufen sogar noch verhöhnt, sind untragbar. Am 24.05.2016 fand eine „Dorfbegehung“ durch das BHW Niederösterreich statt, Ziel war es, die Barrierefreiheit der Stadt Waidhofen zu prüfen. Im Protokoll des damaligen Gemeindechecks sind noch immer eine Vielzahl an Problempunkten wie das Unterlaufen bei Stiegen, fehlende kontrastierende Stufenmarkierungen, zu hohe Türöffnungskräfte und Türschwellen, keine ÖNORM konforme Handläufe, welche noch immer nicht behoben wurden. Die Punkte betreffen immerhin das Magistrat, das Ärztehaus und das Tourismusbüro. Wir müssen folgenden Grundsatz bedenken und leben: Barrierefreiheit ist für 10 Prozent der Bevölkerung ein Muss, für 40 Prozent der Bevölkerung eine Notwendigkeit und für 100 Prozent der Bevölkerung schlichtweg komfortabel.

Konkrete Maßnahmen:

  • Bei Neu- und Umbauten muss zwingend auf Barrierefreiheit geachtet werden, die Stadt darf sich hier nicht aus der Verantwortung stehlen und muss sich ihrer Vorbildwirkung bewusst sein.
  • Taktile Leitsysteme für sehschwache Menschen sind in sämtlichen öffentlichen Gebäuden nachzurüsten.
  • Sämtliche Mängel aus dem Begehungsprotokoll aus dem Jahr 2016 sind endlich zu beheben.

Innenstadt mittels Begegnungszonen beleben

Das Prinzip der Begegnungszone ist ein rücksichtsvolles Miteinander aller Verkehrsteilnehmer*innen auf einer gemeinsamen Verkehrsfläche. Begegnungszonen stehen außerdem für Räume mit einem besonders hohen Anspruch an Aufenthaltsqualität in den Fußgänger*innen höchste Priorität genießen. Eine essenzielle Maßnahme ist die Beschränkung der Höchstgeschwindigkeit auf 20 km/h, welche den Blickkontakt zwischen Fahrzeuglenker*innen und Fußgänger*innen zur Kommunikation ermöglichen soll, das ist deshalb wichtig, weil die Fahrbahn ja nun von allen Verkehrsteilnehmer*innen gleichermaßen benutzt wird wobei niemand mutwillig behindert werden darf. Die Möglichkeiten für Durchzugsverkehr, Anrainerverkehr und Lieferantenverkehr bleiben natürlich bestehen. Die Innenstadt (Unterer Stadtplatz, Freisingerberg und Oberer Stadtplatz) in Zahlen:

Fläche in etwa 9.650 Quadratmeter

  • davon sind nur 14% Fußgängerflächen
  • davon sind 86% Straßenraum
  • hier befindet sich ein Lagerplatz für 217 PKWs

Doch gerade der Verkehr soll im Leben der Menschen und der Wirtschaft eine dienende Rolle einnehmen, der Schutz des Schwächeren (z.B. Fußgänger*innen) vor dem Stärkeren (z.B. PKW) muss zwingend Bestandteil jeglicher Verkehrsmaßnahmen sein. Dabei soll die Attraktivität der Innenstadt gesteigert werden und soll gleichzeitig die regionale Kaufkraft angezogen werden. Dies gelingt durch verkehrsberuhigte Zonen mit attraktiver Gestaltung und einer fairen Verteilung des zur Verfügung stehenden Raumes um die Menschen zu aktiver Mobilität zu motivieren. Denn es ist nicht primär die bessere Erreichbarkeit welche Kaufkraft bringt, sondern ein Maßnahmenpaket bestehend aus Aufenthaltsqualität, Sitzgelegenheiten, Begrünungen zur Reduzierung von Hitzeinseln, Barrierefreiheit, Witterungsschutz und Autofreiheit. Es ist das Gebote der Stunde, den Menschen mehr Raum zurück zu geben, der Gedanke, dass viele Parkplätze zwingend mehr Kaufkraft bedeuten ist spätestens seit dem boomenden Online-Handel offensichtlich falsch.

Konkrete Maßnahme:

  • Begegnungszone Oberer Stadtplatz von der Stadtpfarrkirche bis zum Rathaus. Hier gibt es bereits reichlich Gastronomie, den Wochenmarkt, den Landeskindergarten, sowie ein medizinisches Versorgungsangebot, allesamt Dienstleister welche von einer Begegnungszone profitieren würden. Zurzeit gibt es hier 70 Stellplätze auf 1.061 Quadratmetern, Fahrbahnen auf 1.037 Quadratmetern und lediglich 638 Quadratmeter für Gehwege. Wir würden nun die 25 Querparkplätze zugunsten eines Grün- und Mehrzweckstreifens investieren. Die Begrünung des Mittelstreifens hätte den Vorteil, dass eine Vielzahl der Einbauten (Fernwärme, Gas, Strom, Kanal, Wasser) in der Straße von den Maßnahmen unbehelligt blieben und dass das rechts Halten (10 Minuten) für Fahrzeuge immer gewährleistet wäre. Das Parkdeck „Pfarrgarten“ ist 100 Meter entfernt und das Parkhaus „Schlosscenter 250 Meter, diese beiden bestehenden Parkflächen können die 25 wegfallenden Stellplätze am Oberen Stadtplatz auch in Spitzenzeiten leicht aufnehmen. Damit die Akzeptanz dieser Parkflächen erhöht wird, sollte die Kurzparkzonenabgabe in der Innenstadt von derzeit 50 Cent auf 1 Euro pro Stunde angehoben werden. Denn in sämtlichen gebührenpflichtigen Parkräumen Waidhofens zahlt man bereits diesen Euro.

Haltestellen als barrierefreie Grünoasen inkl. Fahrradabstellplätze ausführen

Die neue Bushaltestelle in der Unteren Stadt zeigt eindeutig auf, dass die Bürgermeisterpartei weder Wert auf Barrierefreiheit noch auf aktiven Klimaschutz legt. Immerhin konnten wir einen ersten Schritt zur Begrünung der Innenstadt am Freisinger Berg setzen. Unsere Forderung für Haltstellen jeglicher Art sind:

  • Extensive Dachbegrünung
  • Photovoltaik für die autarke Stromversorgung der Haltestelle
    • Beleuchtete Info-Schaukästen
    • Beleuchtung der Haltstelle
    • USB-Anschlüsse
  • 100% Barrierefreiheit inkl. taktilen Elementen
  • Kombinierte E-Bike Infrastruktur
  • Gepflanzte Bäume und Begrünungen

Stärkung des Öffentlichen Verkehrs

Konkrete Maßnahmen:

  • Sinnvolle Radwege (Radhighways) bauen und auch beschildern
  • Parkraumbewirtschaftung anpassen- vom Zentrum nach Außen muss das Parken billiger werden
  • Förderung von Taxifahrten für Pensionist*innen auch als Ergänzung zu den Dorfbussen
  • Die Forderungen nach sicheren Schulwegen aus der Bevölkerung ernst nehmen und diese umsetzen

Gleichstellung der Geschlechter

Alle Menschen sollen ihr Leben frei gestalten können, die gleichen Chancen haben und gleichberechtigt an unserer Gesellschaft teilhaben können. Die wichtigsten Ziele sind dabei die Beendigung geschlechterbezogener Gewalt, die Bekämpfung von Geschlechter-stereotypen, die Forderung nach Gleichstellung zur Entlohnung von Care Arbeiten und infolgedessen auch der Pensionen, die Verwirklichung einer ausgewogenen Beteiligung aller Geschlechter in verschiedenen Wirtschaftszweigen, die Bekämpfung des Lohn- und Rentengefälles, der Abbau des Gefälles bei Betreuungs- und Pflegeaufgaben und die Verwirklichung eines ausgewogenen Verhältnisses zwischen allen Geschlechtern in Entscheidungsprozessen und in der Politik.

Konkrete Maßnahme:

  • Vorbildwirkung der Politik, die Liste FUFU stellt einen ausgewogenen Kader von Männern und Frauen zu jeder Wahl auf, eine gelebte 50% Frauenquote findet sich dann auch in den Mandaten im Gemeinderat wieder.

Machtmissbrauch durch absolut regierende Parteien bekämpfen und absolute Mehrheiten brechen

Wie die Vorfälle rund um die Zeller Apotheke und die versuchte politische Bestellung eines Direktionspostens zeigen, hält die politische Einflussnahme auch in Waidhofen Einzug. Ohne Rücksicht auf Verluste beziehen wir hier eindeutig Stellung und treten entschieden gegen Machtmissbrauch auf. Machtmissbrauch tritt selbstredend zunehmend bei absolut regierenden Mehrheiten auf, der politische Diskurs tritt dabei in den Hintergrund, die Kompromissbereitschaft wird ab- und beiseitegelegt, man benötigt kein Miteinander, man kann in Gutsherrenart entscheiden wer mitarbeiten darf, wer Informationen bekommt und wer nicht, diesbezügliche mündliche Weisungen an Magistratsbedienstete sind an der Tagesordnung. Keine Macht dem Postenschacher.

Konkrete Maßnahme:

  • FUFU wählen

Dienst am Lebewesen

Wahlk(r)ampf gibt es bei uns nicht. Wir FUFUs setzen seit jeher auf Online-Präsenz und zeigen so, dass es keine Plakate braucht, einzig unser Tun im Gemeinderat soll für uns sprechen. Wir FUFUs geben seit jeher keinen Cent für Wahlwerbung oder Inserate aus. Wir FUFUs unterstützen finanziell mit unseren Zeitaufwandsentschädigungen, welche letztendlich ja Steuergeld ist, wo immer wir können. Egal ob Hilfsorganisationen wie Feuerwehr oder (Wasser) Rettung, Jugendorganisationen wie Jusy oder Bagger, Sozialhilfe für Menschen in Not, Sportvereine oder Tierschutzvereine. Wir helfen im Ybbstal wo wir können.

Wir FUFUs besitzen seit 2017 jedoch vier bedruckte, wiederverwendbare LKW-Planen im Großformat 100 cm x 200 cm, welche knapp vor der Wahl bis zum Montag nach der Wahl an neuralgischen Orten unseres Vertrauens achtlos deplatziert werden. Dieselben Planen verwenden wir nun auch im Jahr 2022, da das Motiv unwiderstehlich und zeitlos elegant ist.

Sonstiges:

  • Proberaum für Musiker*innen
  • Hundefreilaufzone Zell
  • Öffentliche Badeplätze ausbauen und/oder freigeben
  • Impfen? Ein entschiedenes Ja! Impfpflicht? Ein entschiedenes Nein!

Wenn du nun der Meinung bist, dass wir unsere Arbeit für Waidhofen fortsetzen sollen, dann gib uns am 30.01.2022 bei der Gemeinderatswahl deine Stimme. Wir werden sie mit Sorgfalt behandeln 😉

Falls du noch Fragen hast scheue dich nicht den Kontakt mit uns zu suchen.

Wir lieben euch!

Eure FUFUs

Waidhofen wählt am 30. Jänner 2022

Liebe Leute!

Im Jänner wird in Waidhofen gewählt. Wofür wir FUFUs stehen sollte nach beinahe 10 Jahren Arbeit in der Gemeindepolitik bekannt sein. Du findest unsere Arbeit interessant und/oder meine Uniformen schick und möchtest mit uns wie Michael Knight gegen das Unrecht kämpfen? Dann kannst du dich jederzeit unter

0650 39 20 20 7 via WhatsApp, Signal, Telegram, SMS

oder per Mail unter

martin.dowalil@gmx.at

bei uns bewerben.

Chatverläufe werden in Thomas Schmids Cloud gespeichert- apropos Schmid- bitte keine Dickpics oder ähnlich anzügliche Nachrichten, sonst schicken wir euch unseren obszönen Kettenhund Andreas Hanger, der blafft euch dann inhaltsleer an und droht euch mit Klage.

Voraussetzungen zur Kandidatur:

Österreicher*in oder EU-Bürger*in, ordentlicher Wohnsitz in Waidhofen, vollendetes 18tes Lebensjahr, keine rechtskräftige Verurteilung innerhalb der letzten 6 Monate- also bitte keine „Familienmitglieder“ der ÖVP- sicher ist sicher.

Wir freuen uns auf euch!

Betriebsgebiet Kreilhof-

wie wir von der Bürgermeisterpartei getäuscht und betrogen wurden!

Vom Wunsch zur Realtiät:

Die Erschließung von Betriebsgebieten stellt in Zeiten des voranschreitenden Klimawandels nicht nur Waidhofen vor große Herausforderungen. Denn für wirtschaftliche Aktivitäten benötigt man befestigte Flächen, einerseits für die Erschließung und andererseits für die Gebäude selbst. Flächen können im eigentlichen Sinn nicht verbraucht werden, sondern unterliegen einem Wechsel der Art ihrer Nutzung. Wenn Flächen für Gewerbenutzung in Anspruch genommen werden, stehen sie für andere Nutzungen, wie zum Beispiel der land- und forstwirtschaftlichen Bewirtschaftung, nicht mehr zur Verfügung. Das bedeutet somit einen dauerhaften Verlust von biologisch produktiven Boden durch Versiegelung. Die Versiegelung bedeutet die Abdeckung des Bodens mit einer wasserundurchlässigen Schicht, der Boden wird auf seine Trägerfunktion reduziert und verliert seine Produktionsfunktion wie zum Beispiel die Fähigkeit Wasser zu speichern und zu verdunsten oder Schadstoffe zu filtern, zu binden oder abzubauen.

Die Liste FUFU war immer der Überzeugung, dass es der Anspruch der Stadt sein muss, die Flächeninanspruchnahme durch die Entwicklung von Betriebsgebieten zu reduzieren und Flächen effizient zu nützen. Ein wesentlicher Punkt war für uns dabei immer, dass eine Grünfläche, die man dem Boden wegnimmt am Dach zurückgewonnen werden kann. Natürlich nie zu 100%, aber zumindest ansatzweise, darum war die Schaffung von Gründächern für uns eine Grundvoraussetzung um der Entwicklung des Betriebsgebietes überhaupt zuzustimmen. Das sah scheinbar auch Bürgermeister Krammer so- NÖN, vom Juli 2020:

Bis zum Juni 2020 war ich als Mitglied der Steuerungsgruppe- damals noch- „Steinauerwiese“ bei den Parameterfestlegungen für die Entwicklung des Betriebsgebietes involviert, Anrainer- und Interessentenbesprechungen waren an der Tagesordnung, denn es galt alle Beteiligten auf ein ökologisches und nachhaltiges Projekt sanft vorzubereiten. Ein Kaufvertrag wurde ausgearbeitet und unter Punkt 6 „Sondervereinbarungen“ war unter anderem festgehalten, dass Dachflächen in einem angemessenen Ausmaß zu begrünen sind:

Am 22.07.2020 war ich bei der Erstbesprechung zum Gesamtenergiekonzept mit den interessierten Firmen und einem Spezialisten für alternative Energietechnologien eingeladen. Am 28.09.2020 erhielt ich den Vorabzug des Energiekonzeptes, darin stand geschrieben, dass „Dachflächen, welche nicht durch technische Anlagen belegt werden, wie z.B. PV- oder solarthermische Flächen oder haustechnische Anlagen, zu begrünen sind.“:

Nachdem im Kaufvertrag ja stand, dass Begrünungen der Dächer verpflichtend sind, habe ich damals dem entweder/oder nicht allzu viel Aufmerksamkeit geschenkt und wollte diesen Punkt beim nächsten Treffen ansprechen. Ein folgenschwerer Fehler, wie sich jetzt herausgestellt hat. Nachdem ich mich mit dem Bürgermeister wegen einer Resolution und des Radweges Gstadt überworfen hatte, wurde ich nämlich ab September 2020 zu keinen Besprechungen zum Betriebsgebiet Kreilhof mehr eingeladen, und das obwohl der Bürgermeister wusste, dass ich das Projekt zu 100 Prozent unterstützte. Ich wurde als Baustadtrat von ihm politisch auf das Abstellgleis manövriert. Die Letztstände des Kaufvertrages und des Gesamtenergiekonzeptes bekam ich nicht zu Gesicht, weder in Papierform noch per E-Mail.

Im Februar 2021 versuchte ich mich noch einmal per E-Mail in Baubesprechungen, so auch für das Betriebsgebiet Kreilhof, rein zu reklamieren, erfolglos, der Bürgermeister fand es nicht einmal der Mühe wert auf meine Anfrage zu reagieren:

Am 01.11. stellte ich dann erschüttert fest, dass von derzeit ca. 3500 m2 Dachfläche nur ca. 150 m2 begrünt sind, der Rest ist mit Kies bedeckt. Ich war sprachlos, denn damit hatte ich nicht gerechnet.

Bei der Gemeinderatssitzung am 02.11. brachte ich das Thema zur Sprache und wollte eruieren, warum man sich letztendlich auf entweder PV-Anlage oder Gründach eingelassen hat. Es stellte sich jedoch gleich heraus, dass wenn es für die Bürgermeisterpartei unangenehm wird, niemand von etwas gewusst hat, nicht anwesende Experten und Magistratsbedienstete werden vorgeschoben, wie immer. Wenn Umweltstadtrat Hintsteiner meint, dass Gründächer bei PV-Anlagen sinnlos seien, dann spricht das Bände für das Unwissen seitens der Bürgermeisterpartei. Denn es ist natürlich sinnvoll PV-Anlagen und Gründächer zu kombinieren. Das sieht naturgemäß auch der Masterplaner des Betriebsgebietes Kreilhof Architekt Beneder so. Wenn man sich an einige wenige Spielregeln bei der Ausführung hält, handelt es sich um eine dreifach wirksame Kombination:

Aktiver Klimaschutz:

Um das bundesweite Ziel einer Stromversorgung aus 100% erneuerbaren Energieträgern zu erreichen, kommt der Photovoltaik eine zentrale Rolle zu. Für Photovoltaik-Anlagen Dächer zu nutzen ist unbestritten sinnvoll.

Erhalt von Biodiversität:

Werden heimische Pflanzen auf den Gründächern verwendet, so wird hier ungestörter Lebensraum für eine Vielfalt von Tieren geschaffen. Es entsteht so für die Natur ein ökologisch wertvoller Platz, der den durch die Bebauung verlorengegangenen Lebensraum am Boden teilweise kompensiert. Biodiversitätsorientierte Photovoltaik-Gründächer stellen einen Ersatzlebensraum dar.

Bekämpfung des Klimawandels:

Starke Niederschläge werden häufiger, die Retention von Regenwasser spielt eine große Rolle. Gründächer können bis zu 90% der Niederschlagsmengen zurückhalten. Ein Großteil verdunstet, der Rest fließt zeitverzögert ab, somit kommt es zu Entlastungen der Kanalisation.

Für die genaue Ausgestaltung von Gründächern gibt es die ÖNORM L 1131 „Gartengestaltung und Landschaftsbau- Begrünung von Dächern und Decken auf Bauwerken“. Es gibt darin sogar Beiblätter wie „Solargründächer“, „Biodiversität“ oder „Pflege und Wartung extensiver Dachbegrünung“ mit Bezug auf PV-Gründächer. Diese Norm sollte sich auch der eine oder andere Planer aus Waidhofen zu Herzen nehmen, für mich unverständlich, dass eine Vielzahl an neuen Flachdächern nicht begrünt werden.

Nach der Gemeinderatssitzung wollte ich von jenem Büro, welches für die Erstellung des Gesamtenergiekonzeptes verantwortlich ist, lediglich wissen, warum man entweder PV-Anlage oder Gründach definiert hat. Es konnte ja tatsächlich sein, dass es energetische Gründe bei der Berechnung gegeben hat.

Anruf in diesem Büro am 03.11. um 09:48 Uhr:

Anfrage im Sekretariat, ob die zuständige Person zu sprechen sei, leider Nein, sie ist den ganzen Tag unterwegs.

Anruf in diesem Büro am 04.11. um 09:41 Uhr:

Anfrage im Sekretariat, ob die zuständige Person zu sprechen sei, leider Nein, sie telefoniert gerade. Nach Erläuterung der Sachlage bat ich um Rückruf.

Kein Rückruf.

Anruf in diesem Büro am 05.11. um 14:49 Uhr:

Leider außerhalb der Dienstzeit.

E-Mail an dieses Büro am 08.11. um 09:47 Uhr:

Keine Reaktion.

Am 08.11. um 16:45 Uhr bekam ich die Info, dass die zuständige Person des Büros mir nicht antworten wolle, sie hat lieber einer Person am Magistrat geantwortet, die Antwort durfte ich am Bildschirm lesen: „Natürlich wäre eine Kombination von PV-Anlage und Gründach möglich gewesen“ so die Kernaussage, die Frage warum dies dann nicht im Gesamtenergiekonzeptes so berücksichtigt wurde blieb jedoch unbeantwortet.

Am 09.11. habe ich jene Person am Magistrat gebeten, mir das E-Mail weiterzuleiten, die Reaktion darauf:

Wiederum Anruf am 10.11. um 09:02 Uhr im zuständigen Büro für die Erstellung des Gesamtenergiekonzeptes:

Anfrage im Sekretariat, warum meine E-Mail vom 08.11. nicht beantwortet wird. Man wird nachfragen und sich dann bei mir melden.

Antwort am 10.11. um 11:40 Uhr

Schwierige Arbeitsbedingungen für Fraktionen, welche nicht der Bürgermeisterpartei angehören.

Das ist definitiv KEINE Schuldzuweisung oder Kritik an die sich ansiedelnden Firmen, meine Anschuldigung richtet sich an die Bürgermeisterpartei oder deren instruierte Mitarbeiter*innen am Magistrat. Das Gebot der Stunde ist nämlich klimaverträgliche und nachhaltige Raumentwicklung, diese soll langfristige und generationenübergreifende Perspektiven im Blick haben. Denn der Verlust von Biodiversität und der Rückgang an landwirtschaftlichen Nutzflächen durch anderweitige Flächeninanspruchnahme gefährden die Zukunftschancen und Handlungsspielräume der nächsten Generationen. Dabei sollten die Handlungsspielräume von Ortskaisern wie Krammer durch eine österreichweit einheitliche Festlegung von Klima- und Umweltauflagen für Betriebsstandorte eingeschränkt werden. Dach- und Fassadenbegrünungen, Bepflanzungen, Regenwassermanagement, Energiekonzepte sowie Parkraumbewirtschaftung sollten überregional festgelegt werden.

Es hat Methode, dass wir FUFUs vom Bürgermeister abseits der Tagesordnung nicht miteingebunden werden. Wahre Größe offenbart sich im Umgang mit Menschen die einen vermeintlich niedrigeren Status haben als man selbst. Man ist nicht größer, wenn man seinem Gegenüber missgönnt nur um selbst besser dazustehen. Das ist schwach. Wer andere wachsen lässt oder sich an ihrer Größe freut, der ist wirklich groß, denn wahre Größe erfüllt niemals einen Selbstzweck. Krammer setzen- Nicht Genügend!

Martin Dowalil

Bandenchef Liste FUFU

Die komplette Gemeinderatssitzung vom 02.11. zum Nachsehen:

Ein Apotheken-Dilemma oder politische Einflussnahme in Reinkultur

Wenn nun der Freunderlwirtschaft und den Seilschaften der absolut regierenden Sonnenkönige und die als gottgegeben empfundene Unantastbarkeit abgehobener Politiker*innen, resultierend aus jahrzehntelangem Auf- und Ausbau von Netzwerken und Abhängigkeiten, die Grenzen aufgezeigt werden, dann sollte das für die Demokratie und für all jene Außenstehenden die unter eben dieser Ohnmacht zu leiden haben ein Freudentag sein.

Nach der Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichtes Niederösterreich vom 16.12.2020 war nun so ein Tag. Die Zeller Apotheke musste schließen. Das ist für die dortigen Angestellten und deren Kund*innen, die die Apotheke zweifellos liebgewonnen haben, natürlich schrecklich und für alle Unbedarften eine nicht nachvollziehbare Entscheidung. Denn die Wenigsten wissen, dass die Zeller Apotheke letztendlich nur durch politische Einflussnahme, das hartnäckige Verweigern von Tatsachen und das Schaffen von alternativen Fakten überhaupt erst in Betrieb genommen werden konnte. Ein Bedarfsgutachten der unabhängigen Österreichischen Apothekerkammer, welche lt. Apothekengesetz dazu verpflichtet ist den Bedarf einer zusätzlichen öffentlichen Apotheke zu prüfen, stellte nämlich schon am 12.06.2012 KEINEN BEDARF einer zusätzlichen Apotheke fest, da die Zahl der weiterhin zu versorgenden Personen der Ybbstal-Apotheke infolge einer Neuerrichtung einer zusätzlichen öffentlichen Apotheke unter 5.500 Einwohnergleichwerten betragen würde. Nachdem man sich dem politischen Rückhalt durch hochrangige ÖVP-Funktionäre- der Lebensgefährte der Konzessionswerberin zum Beispiel ist langjähriges Mitglied der ÖVP im Waidhofner Gemeinderat und Bundesinnungsmeister der Rauchfangkehrer, sicher war, wurde das Bedarfsgutachten durch die Zeller Apotheke beeinsprucht- dies war der Startschuss für einen jahrelangen Verfahrensmarathon. Die Zeller Apotheke bekam kurz Oberwasser, als am 30.06.2016 der Europäische Gerichtshof die starre Grenze des Versorgungspotentials von 5.500 Einwohnergleichwerten bemängelte, da diese, so die Erkenntnis, in Ausnahmefällen nicht immer eine sichere und qualitativ hochwertige Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimittel gewährleisten könne. Auf Drängen der Konzessionswerberin schloss sich das Landesverwaltungsgericht NÖ dem EuGH-Spruch an und erteilte am 31.10.2016 die Konzession. Am 10.11.2016 wurde im Österreichischen Nationalrat die Adaptierung des Apothekengesetzes beschlossen. Die 5.500 Einwohnergleichwerte haben nach wie vor Gültigkeit, doch die Zahl kann unterschritten werden, wenn es auf Grund besonderer örtlicher Verhältnisse im Interesse einer ordnungsgemäßen Arzneimittelversorgung der Bevölkerung unter Berücksichtigung des Versorgungsangebots durch bestehende Apotheken geboten ist. Das Gesetz war repariert und man wusste, die erteilte Konzession stand von nun an auf wackeligen Beinen. Mit dem Bau der Zeller Apotheke wurde im Jahr 2017 trotzdem begonnen. Am 23.05.2017 entzog der Österreichische Verwaltungsgerichtshof aufgrund nachgewiesener Verfahrensmängel und Rechtswidrigkeit die Konzession.

Warum ich mich als gewählter Volksvertreter der Sache annehme ist leicht erklärt, man will nun die Zeller Apotheke durch das Verbreiten von Unwahrheiten/Halbwahrheiten, das Verschweigen von Fakten und das Instrumentalisieren der unbedarften Bevölkerung als Opfer hochstilisieren. Im Gegenzug werden die Stadtapotheke und die Ybbstaler-Apotheke, welche immer nur auf geltendes Recht setzten, durch heftige und herabsetzende Kritik verunglimpft. Wer behauptet, dass der „Gebietsschutz“ vom Europäischem Gerichtshof gekippt wurde und wer behauptet, dass der Verwaltungsgerichtshof in seiner Erkenntnis umstrittene Begründungen und Zahlen anführt, sagt die Unwahrheit. Denn das Gegenteil ist der Fall. Nicht auf Betreiben des Gesundheitsministeriums, der Apothekerkammer, der Stadtapotheke oder der Ybbstal-Apotheke musste die Zeller Apotheke schließen, hätte sie sich an geltendes Recht gehalten hätte sie erst gar nicht aufsperren dürfen. Wenn man nun den „Gebietsschutz“ in Frage stellt, dann bitte nicht nur Apotheken betreffend, denn dann müsste zum Beispiel auch die Gewerbeordnung für Rauchfangkehrer adaptiert werden. Dort wird nämlich unter Paragraph 121 für die Ausübung des Gewerbes das Vorliegen eines Bedarfes am betreffenden Standort gefordert und unter Paragraph 123 ist die gebietsweise Abgrenzung in Kehrgebiete definiert.

Doch wollen wir die (beinah) unendliche Geschichte nun näher durchleuchten.

Chronologie:

Am 29.06.2011 wurde die Erteilung der Konzession zur Errichtung und zum Betrieb einer neuen öffentlichen Apotheke auf der Zell von Frau Mag. pharm. Susanne W. beantragt.

Am 29.07.2011 wurde dieser Antrag auf der Amtstafel des Magistrats Waidhofen kundgemacht.

Am 22.08.2011 haben die beiden bestehenden Apotheken, nämlich die Stadtapotheke und die Ybbstal-Apotheke, gegen die Erteilung der beantragten Konzession Einspruch erhoben, berufend auf das Apothekengesetz Paragraph 10 Abs. 2 Z 3, wonach ein Bedarf einer neu zu errichtenden öffentlichen Apotheke NICHT besteht, wenn sich die Zahl der weiterhin zu versorgenden Personen in Folge der Neuerrichtung für die bestehenden öffentlichen Apotheken verringert und weniger als 5.500 betragen wird.

Am 12.06.2012 hat die Österreichische Apothekerkammer, welche lt. Apothekergesetz Paragraph 10 Abs. 7 die Frage nach einer neu zu errichtenden öffentlichen Apotheke zu beurteilen hat, ein diesbezügliches Bedarfsgutachten erstattet.  Das Gutachten attestierte, dass der Bedarf einer neu zu errichtenden öffentlichen Apotheke in Waidhofen NICHT gegeben ist, da die Zahl der weiterhin zu versorgenden Personen der Ybbstal-Apotheke infolge einer Neuerrichtung einer zusätzlichen öffentlichen Apotheke unter 5.500 betragen würde. Die Stadtapotheke hielt in diesem Gutachten bei einem Versorgungspotential von 5.612 Einwohnergleichwerten und die Ybbstal-Apotheke bei 4.825.

Am 23.07.2012 wurden in einer Stellungnahme der Konzessionswerberin zum Bedarfsgutachten die Einwohnerzahlen in den betreffenden Berechnungspolygonen sowie die Ambulanzfrequenzen im Landesklinikum in Frage gestellt. Außerdem wurde bemängelt, dass die Kundenfrequenz des Einkaufszentrums in welchem die Ybbstal-Apotheke liegt nicht berücksichtigt sei.

Am 14.09.2012 hat die Österreichische Apothekerkammer mit neuen Daten und Erkenntnissen neuerlich ein Bedarfsgutachten erstattet. Am Resultat änderte sich freilich wenig, der Bedarf einer neu zu errichtenden öffentlichen Apotheke in Waidhofen war weiterhin NICHT gegeben, die Stadtapotheke hielt in diesem Gutachten bei einem Versorgungspotential von 5.613 Einwohnergleichwerten und die Ybbstal-Apotheke bei 4.823. Die Kundenfrequenz des Einkaufszentrums blieb auch weiterhin unberücksichtigt, da es seitens des Verwaltungsgerichtshofes keine diesbezüglich anerkannte Studie gab. Anstatt das Gutachten zu akzeptieren, setzte die Konzessionswerberin mit politischem Rückenwind den Startschuss für ein jahrelanges hin und her um eine dritte Apotheke in Waidhofen durchzudrücken.

Am 30.10.2012 gipfelten die politischen Bemühungen darin, dass der Bürgermeister Waidhofens die Konzession zur Errichtung und zum Betrieb einer neuen öffentlichen Apotheke auf der Zell erteilte, obwohl es KEIN Bedarfsgutachten gab, welches die dritte Apotheke lt. Apothekengesetz rechtfertigte. Natürlich wurde gegen diesen Bescheid seitens der Stadtapotheke und der Ybbstal-Apotheke umgehend Berufung eingebracht und die Zahlenspiele gingen somit in die nächste Runde.

Am 19.12.2012 wurde der Unabhängige Verwaltungssenat im Land NÖ von der Konzessionswerberin gebeten, doch die Einwohnergleichwerte in Einkaufszentren für das gegenständliche Verfahren anzuwenden, obwohl es dazu noch immer keine anerkannte Studie gab.

Am 08.01.2013 wurde die Österreichische Apothekerkammer vom Unabhängigen Verwaltungssenat im Land NÖ um Erstellung eines Bedarfsgutachtens, welches die Einwohnergleichwerte in Einkaufszentren zu berücksichtigen habe, ersucht.

Am 12.07.2013 legte die Österreichische Apothekerkammer neuerlich ein Bedarfsgutachten vor und siehe da, unter politischer Einflussnahme durch Mag. Wolfgang S. konnte endlich ein Gutachten mit dem gewünschten Resultat vorgelegt werden. Die Stadtapotheke hielt in diesem Gutachten bei einem Versorgungspotential von 5.594 Einwohnergleichwerten und die Ybbstal-Apotheke plötzlich bei 5.834. Die Verwendung einer Einkaufszentren- und Ambulanzstudie für das Gutachten wurde von der Stadtapotheke und der Ybbstal-Apotheke natürlich scharf kritisiert, weiter wurde um die Aktualisierung der Einwohnerzahlen ersucht, denn die vom Magistrat gemeldeten Zahlen waren deutlich höher als jene der Statistik Austria (ÖSTAT).

Am 01.01.2014 wurde der Unabhängige Verwaltungssenat im Land NÖ aufgelöst, das Verfahren wurde vom Landesverwaltungsgericht Niederösterreich (LVwG NÖ) fortgeführt.

Am 28.04.2014 führte der LVwG NÖ eine mündliche Verhandlung durch in der einerseits die Einkaufszentren- und Ambulanzstudie thematisiert wurde und andererseits die Aktualität der Zahlen der Meldedaten besprochen wurde. In den Folgemonaten gab es einen regen Austausch zwischen Österreichischer Apothekerkammer, dem LVwG NÖ, der Statistik Austria, dem Bürgermeister Waidhofens und natürlich der Konzessionswerberin sowie der Stadtapotheke und der Ybbstal-Apotheke.

Am 22.04.2015 entschied der Österreichische Verwaltungsgerichtshof (VwGH), dass die von der Österreichischen Apothekerkammer verwendete Einkaufszentren- und Ambulanzstudie keine geeignete Methode ist um den durchschnittlichen Bedarf der Bevölkerung an Leistungen der öffentlichen Apotheken im Allgemeinen zu ermitteln und hob somit das Bedarfsgutachten der Österreichischen Apothekerkammer vom 12.07.2013 auf.

Am 22.05.2015 forderten die Stadtapotheke und die Ybbstal-Apotheke die Abweisung des Konzessionsantrages. Viel Zeit vergeht.

Am 30.06.2016 ist der Europäische Gerichtshof (EuGH) in seinem Beschluss zur Kenntnis gelangt, dass die Anwendung einer starren Grenze (Anmerkung- die 5.500) bei der Bedarfsprüfung einer neuen öffentlichen Apotheke im Widerspruch zu Artikel 49 AEUV (Anmerkung- Niederlassungsfreiheit) steht. Dies deshalb, weil die starre Grenze das angestrebte Hauptziel der Bedarfsprüfung, nämlich eine sichere und qualitativ hochwertige Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimittel nicht gewährleistet. Im Beschluss wird gefordert, dass es den nationalen Behörden im Rahmen der Bedarfsprüfung in jedem Einzelfall möglich sein muss, zu prüfen ob besondere örtliche Verhältnisse ein Abgehen von der starren Grenze gebieten.

Am 06.07.2016 verwies die Konzessionswerberin auf den Beschluss des EuGH vom 30.06.2016, dass ab sofort die starre Grenze von 5.500 zu versorgenden Personen nicht mehr Anwendung finden dürfe und dass die Prüfung der für die umliegenden Apotheken zu versorgenden Personen zu unterbleiben habe. Es wurde die umgehende Konzessionserteilung beantragt.

Am 31.10.2016 schloss sich das LVwG NÖ der Kenntnis des EuGH an, führte KEINE Bedarfserhebung einer dritten Apotheke mehr durch, prüfte NICHT ob besondere örtliche Verhältnisse vorliegen und erteilte die Konzession zur Errichtung und zum Betrieb einer neuen öffentlichen Apotheke auf der Zell.

Am 10.11.2016 wurde in der Nationalratssitzung die Adaptierung des Apothekengesetzes beschlossen. Um der Erkenntnis des EuGH zu entsprechen, wurde folgender Absatz im Gesetz eingefügt- Paragraph 10 Abs. 6a lautet: Die Zahl der von der Betriebsstätte einer oder mehrerer der umliegenden bestehenden öffentlichen Apotheken aus weiterhin zu versorgenden Personen gemäß Abs. 2 Z 3 ist zu unterschreiten, wenn es auf Grund besonderer örtlicher Verhältnisse im Interesse einer ordnungsgemäßen Arzneimittelversorgung der Bevölkerung unter Berücksichtigung des Versorgungsangebots durch bestehende Apotheken einschließlich Filialapotheken und ärztlichen Hausapotheken geboten ist. Apothekengesetz Paragraph 10 Abs. 2 Z 3, wonach ein Bedarf einer neu zu errichtenden öffentlichen Apotheke nicht besteht, wenn sich die Zahl der weiterhin zu versorgenden Personen in Folge der Neuerrichtung für die bestehenden öffentlichen Apotheken verringert und weniger als 5.500 betragen wird blieb durch den Absatz 6a unberührt und somit auch weiterhin gültig.

Am 09.01.2017 wurde die Zeller Apotheke in einem Container-Provisorium in der Moysesstraße eilig eröffnet, denn man wusste ja, dass das Apothekengesetz bereits abgeändert wurde und es somit nicht mehr unionsrechtswidrig war. Natürlich stellten sich pflichtbewusst und siegessicher zahlreiche ÖVP Gratulant*innen aus Stadt und Land ein:

Am 02.05.2017 war Baubeginn für Zeller Apotheke am jetzigen Standort am Hauptplatz 34

Am 23.05.2017 behob der Österreichische Verwaltungsgerichtshof in seiner Erkenntnis aufgrund von Verfahrensmängel und Rechtswidrigkeit das Erkenntnis des LVwG NÖ vom 31.10.2016. Das LVwG NÖ hatte daher nochmals über die Berufungen der Stadtapotheke und der Ybbstal-Apotheke gegen den ursprünglichen Bescheid des Bürgermeisters Waidhofens aus dem Jahr 2012 zu entscheiden. Doch anstatt die nun konzessionslose Apotheke zu schließen und den Bau zumindest vorübergehend zu stoppen, stellte der Magistrat stattdessen eine Fortbetriebsbewilligung zum Offenhalten der Apotheke auch ohne Konzession aus, der Bau lief weiter.

Am 23.10.2017 wurde ungeachtet sämtlicher Komplikationen und mit dem Wissen, dass es mit großer Wahrscheinlichkeit keine Konzession geben wird, unter schillernder ÖVP-Patronanz, vom kleinsten Gemeinderat Waidhofens bis hinauf zum Nationalratsabgeordneten, die Zeller Apotheke pompös eröffnet.

Am 06.03.2018 wurde die Österreichische Apothekerkammer wieder mit der Erstattung eines Gutachtens gemäß Apothekengesetz und auf Basis einer aktuellen TU-Studie, welche jetzt auch die Einflutungsregler für Handel und Ambulanzen berücksichtigte, durch das LVwG NÖ beauftragt.

Am 01.07.2019 kam die Österreichische Apothekerkammer erneut zu der Erkenntnis, dass in Waidhofen KEIN Bedarf an einer neu zu errichtenden öffentlichen Apotheke besteht. Die Stadtapotheke hielt im aktuellen Gutachten bei einem Versorgungspotential von 6.526 Einwohnergleichwerten und die Ybbstal-Apotheke bei 4.427. Im umfangreichen Bedarfsgutachten wurden lt. EuGH Spruch auch die besonderen örtlichen Verhältnisse untersucht, welche eine Unterschreitung der Einwohnergleichwerte der Ybbstal-Apotheke rechtfertigen würden. Hier hakten dann die Konzessionswerberin und die ÖVP ein und es wurde wieder fleißig interveniert. Bedarfsgutachten, TU-Studien, Berechnungspolygone und Fußweglängen wurden in Frage gestellt und uminterpretiert, allfällige und noch nicht spruchreife Neubauten, wie 106 Wohneinheiten am Hochfeld (!), sollten in den Berechnungen berücksichtigt werden um die Einwohnergleichwerte der Ybbstal-Apotheke zu heben. In den Folgemonaten gab es wieder einen regen Austausch zwischen Österreichischer Apothekerkammer, dem LVwG NÖ, der Statistik Austria, der TU Wien, dem Bürgermeister Waidhofens und natürlich der Konzessionswerberin sowie der Stadtapotheke und der Ybbstal-Apotheke.

Am 16.09.2019 hat das LVwG NÖ eine öffentliche mündliche Verhandlung durchgeführt.

Am 08.04.2020, nach Einarbeitung sämtlicher aktuellen Zahlen, nach Beantwortung und Klärung sämtlicher Anfragen und Einarbeitung aller eingelangten Stellungnahmen, hielt das LVwG NÖ fest, dass der Konzessionsantrag abzuweisen ist. Denn trotz aller Bemühungen hielt das Versorgungspotential der Ybbstal-Apotheke nur bei 4.943 Einwohnergleichwerten und somit weit unter den gesetzlich vorgeschriebenen 5.500 und ein besonderer örtlicher Bedarf konnte nicht nachgewiesen werden.

Am 14.05.2020 fühlte sich die Stadt noch einmal bemüßigt zu intervenieren und regte an, das Verkehrskonzept für den Ortsteil Zell abzuwarten. Denn möglicherweise könnten etwaige daraus resultierende Verkehrslenkungsmaßnahmen Einfluss auf die Berechnungspolygone der Österreichischen Apothekerkammer haben. Abgesehen davon wäre es aufgrund der Entwicklung des Stadtteils Zell möglich, dass laut Apothekengesetz vielleicht doch eine besondere örtliche Verhältnisse vorliegen, die ein Unterschreiten der Grenze von 5.500 zu versorgenden Personen für die Ybbstal-Apotheke rechtfertigen würden. Wieder wurden nicht spruchreife Projekte ins Treffen geführt, dieses Mal zum Beispiel ein Senioren- und Pflegeheim inkl. betreutem Wohnen am EVN-Areal (!).

Am 06.07.2020 hat die Konzessionswerberin einen Antrag auf Aussetzung des Verfahrens bis 01.01.2021 gestellt.

Am 21.10.2020 legte die Konzessionswerberin ein Vorabentscheidungsuntersuchen vor, in welchem die Frage der Anscheinsbefangenheit der Österreichischen Apothekerkammer als Gutachter im Apothekenverfahren aufgeworfen wurde. Die abermals versuchte Einflussnahme des hochrangigen ÖVP-Politikers Mag. Wolfgang S. dürfte erfolglos geblieben sein. Im Gegenteil das LVwG NÖ verweist sogar energisch darauf, dass für allfällige inhaltliche Ergebniswünsche einzelner allfälliger Funktionäre oder Vertretungsorgane kein Raum bleibt!

Am 16.12.2020 weist das Landesverwaltungsgericht NÖ den Antrag auf Erteilung der Konzession zur Errichtung und zum Betrieb einer neuen öffentlichen Apotheke auf der Zell ab. Der Antrag auf Aussetzung des Verfahrens wird abgewiesen. Gegen die Erkenntnis ist eine ordentliche Revision nicht zulässig.

Im Jänner sehen das Gesundheitsministerium und die Österreichische Apothekerkammer auf Anfrage der Waidhofner Behörde weiterhin keinen Bedarf an einer zusätzlichen öffentlichen Apotheke und keine Gefährdung der Versorgungssicherheit. Sie schließen sich der Erkenntnis des LVwG NÖ vom 16.12.2020 an.

Am 28.01.2021 schließt die Zeller Apotheke zumindest vorübergehend ihre Pforten, denn das außerordentliche Rechtsmittel der Revision beim Verwaltungsgerichtshof wurde von der Apothekenbetreiberin eingebracht.

Conclusio:

Auch wenn der Standort noch so geeignet für eine Apotheke erscheint- denn darauf baute die Konzessionswerberin und ihr ÖVP-Dunstkreis schließlich ja auch, so bestand rechtlich und wirtschaftlich gesehen nie ein Bedarf an der Zeller Apotheke. Für all jene, die sich nicht im privilegierten Sumpf der ÖVP befinden, wäre schon im Jahr 2012 nach dem negativen Bedarfsgutachten der Österreichischen Apothekerkammer mit dem Apothekenprojekt Schluss gewesen! Um es mit den Worten des Klubobmanns des ÖVP-Parlamentsklubs August Wöginger zu beschreiben „Die Politik hat dem Recht zu folgen und nicht umgekehrt.“

Apothekengesetz:

VERKEHRSGESAMTPAKET… oder wie es der WVP unter Bürgermeister Krammer gelingt die Zerstörung der Ybbstalbahn weiter voranzutreiben und den öffentlichen Verkehr in die falsche Richtung zu lenken.

Am 01. Februar gab es ein interfraktionelles Gespräch betreff „Regionsprojekt Ybbstalbahn“ inklusive Vertretern der NÖVOG an deren Spitze die Geschäftsführerin Barbara Komarek. Damals wurde uns schon eröffnet, dass es der Wunsch der Stadt Waidhofen sei, dass die Citybahn verkürzt werden soll. Was natürlich nicht stimmte, denn es handelte sich um des Bürgermeisters Wunsch. Im Zuge der Besprechung stellte sich auch schnell heraus, dass die NÖVOG den Betrieb der Citybahn aufrechterhalten wird und dass sie für jegliche Wünsche der Stadt (Beibehaltung oder Verkürzung der Strecke oder etwa zusätzliche Haltestellen) offen ist. Natürlich wurden auch die notwendigen Investitionen bei den Eisenbahnkreuzungen angesprochen, doch weder konnte man den Besprechungsteilnehmern sagen um wie viele Übergänge es sich handelt, noch wie diese derzeit gesichert sind. Genaue Kosten wurden unter dem Hinweis, dass im Endeffekt das Land über die Art der Sicherung entscheidet, nie ermittelt.

Bei der Gemeinderatssitzung am 29. April wurde dann im Rahmen des Tagesordnungspunktes „Verkehrsgesamtpaket“ die Empfehlung zur weiteren Demontage der Ybbstalbahn, trotz zahlreichem Widerstand seitens der Opposition, abgegeben. Im Sachverhalt wurde die Ybbstalbahn gegen Betriebsgebietsflächen, Radwege und Sammeltaxis plump und kurzsichtig ausgespielt.

Am 12. Juli wurde seitens des Bürgermeisters zu einem Pressegespräch betreff Zukunft Citybahn geladen, freilich unter Ausschluss der anderen im Gemeinderat vertretenen Fraktionen. Im Zuge dieses Termins wurden dann noch einmal die Vorteile der Verkürzung angepriesen- eine Farce und ein Symbolbild für die Ohnmacht unter einer Alleinregierung.

Wohin die Reise gehen wird, zeigte sich schon im Sommer 2018, denn da präsentierte der Verein Pro Ybbstalbahn unter Obmann Thomas Vielhaber ein attraktives Konzept, inklusive Modell, für einen Verkehrsknotenpunkt am Bahnhof Gstadt, doch anstatt den Verein zu einer Präsentation in den Gemeinderat einzuladen wischte Bürgermeister Krammer das Projekt im Alleingang vom Tisch.

https://www.noen.at/ybbstal/ybbstalbahn-plaene-fuer-bahnhof-in-gstadt-verein-pro-ybbstalbahn-ybbstalbahn-fotos-111960887

Nun scheint es also an der Zeit noch einmal die Argumente gegen diese hirnrissige Verkürzung einer Bahnstrecke darzulegen.

Kompetenz?

Die sehen wir hier nicht bei uns auf Gemeindeebene. Die Verkehrsplanung liegt nämlich gemäß dem Eisenbahngesetz im Aufgabenbereich der Gebietskörperschaften und somit im Aufgabengebiet der NÖVOG, also beim Land Niederösterreich. Ein Beschluss, auch wenn es sich „nur“ um eine Empfehlung handelt, auf Gemeinderatsebene ist daher aus unserer Sicht nicht notwendig und auch nicht im Aufgabengebiet der Stadt Waidhofen.

Hohe Investitionskosten?

Nach der Novellierung der Eisenbahnkreuzungsverordnung im Jahr 2012 kommen auf viele Gemeinden Kosten zu, da die Kreuzungen nach der neuen Verordnung gesichert werden müssen. Im Finanzausgleich 2017 wurden daher Mittel im Ausmaß von insgesamt 125 Millionen Euro festgelegt, die für Investitionskosten von 1. September 2012 (Inkrafttreten der Eisenbahnkreuzungsverordnung) bis 31. August 2029 in jährlichen Tranchen in Höhe von 9,6 Millionen Euro bereitgestellt werden. Die Gewährung von Kostenzuschüssen erfolgt durch das jeweilige Bundesland auf Basis von Richtlinien. In Niederösterreich stehen dafür jährlich 3,73 Millionen Euro zur Verfügung. Diese Kostenbeiträge sind unabhängig davon, ob die Investition durch die EKVO verursacht wird. Auch für die Auflassung von Eisenbahnkreuzungen wird eine finanzielle Unterstützung gewährt. Förderfähig sind die Kostenanteile der Gemeinden an den Projektkosten. Infolge der beschränkten Mittel ist vorgesehen, dass Gemeinden einen Anteil der Investitionskosten selbst zu tragen haben (Minimum 20%).

Folgende Arten der Sicherung sind lt. EKVO möglich:

Gewährleistung eines erforderlichen Sichtraumes

Abgabe akustischer Signale

Lichtzeichen

Lichtzeichen mit Schranken

Bewachung

Über die zur Anwendung kommende Sicherung einer Eisenbahnkreuzung hat die Behörde im Einzelfall nach Maßgabe der Zulässigkeit der einzelnen Arten der Sicherung gemäß den §§ 35 bis 39 sowie nach Maßgabe der örtlichen Verhältnisse und Verkehrserfordernisse zu entscheiden. Um nun die Investitionskosten zu kennen, muss man erst wissen, welche Sicherungsmaßnahme zu treffen ist und welche Bahnübergänge aufgelassen werden sollen, von diesen Kosten sind dann etwaige Landesförderungen abzuziehen. Wo kann man diese Berechnung einsehen, genau, nirgends. Es hat sich nämlich niemand die Mühe gemacht, die tatsächlichen Kosten zu eruieren, da der Bürgermeister die Verkürzung sowieso wollte.

Eisenbahnkreuzungsverordnung

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20007888

Richtlinie zur Auszahlung von Zuschüssen

http://www.noe.gv.at/noe/OeffentlicherVerkehr/Eisenbahnkreuzungen.html

dav
Streckenführung Ybbstalbahn

Ybbstalbahn_Eisenbahnkreuzungen_Seite_1
Eisenbahnkreuzungen 1

Ybbstalbahn_Eisenbahnkreuzungen_Seite_2
Eisenbahnkreuzungen 2

Ybbstalbahn_Eisenbahnkreuzungen_Seite_3
Eisenbahnkreuzungen 3

Ybbstalbahn_Eisenbahnkreuzungen_Seite_4
Eisenbahnkreuzungen 4

 

Architektonischer Gesamtmasterplan?

Am 07.03. nahmen Bürgermeister Krammer und Architekt Beneder am Architekturfestival „Turn On“ im Wiener Radiokulturhaus mit dem evaluiertem Stadtprojekt 2.0_17 teil. Im Einleitungstext stand geschrieben, dass die Ein- und Übergänge sowie die Achsen in die Täler städtebaulich in ein Gesamtbild integriert werden– als Tore zur Region. Architekt Ernst Beneder setzt den begonnenen Weg fort. Außer, der Weg passt der WVP nicht, dann kann man auch schon mal bewusst vom Weg abkommen, denn auch Architekt Beneder hält, nach ausdrücklicher Nachfrage, am Bestand der Stadtbahn fest und misst der Trasse erhebliche Bedeutung zur Stadtentwicklung bei. Denn entlang der dem Flusslauf der Ybbs taleinwärts folgenden Achse finden sich der Großteil der öffentlichen Einrichtungen, ebenso jene der Bildung, Gesundheit, des Sports und des Gewerbes. Bei diesem Festival wurde noch am selben Tag eine Sammelgarage der Seestadt Aspern präsentiert, eine Sammelgarage mit Quartieren als multifunktionale Stadtbausteine. Damit haben die Entwickler der Seestadt eine Lösung gefunden, wie sie einerseits den ruhenden Verkehr sinnvoll organisieren und andererseits flexible Raumressourcen für Impulsnutzungen schaffen. Flexible Geschoßhöhen begünstigen zudem die Koppelung unterschiedlicher Nutzungen innerhalb eines Gebäudes. So kann man auf mehreren Stockwerken– außer Stellplätzen und Infrastruktur für e-Mobilität– Büroflächen, Betriebsflächen und auch Gastronomieflächen vereinen. In Zeiten der massiven Flächenversiegelungen werden wir dagegen ankämpfen tausende Quadratmeter zu asphaltieren, Platz für Naturwiesen, begrünte Dächer und Fassaden, hier muss die Reise hingehen. Wo ist nun der Masterplan für die Betriebsflächenentwicklung Gstadt und Steinauergründe, wo ist die Grundlage dafür, dass die Bürgermeisterpartei in diesem Bereich auf die rund 10.000 m2 der Ybbstalbahntrasse zurückgreifen muss? Richtig, es gibt keinen.

Seestadt-Garagen next level

https://www.turn-on.at/turn-on_19/program.php?id=364

Stadtprojekt Architekt Beneder

https://waidhofen.at/stadtprojekt-20-17

Zukunft Öffentlicher Verkehr?

Sollen neu geschaffene Betriebsflächen mit ca. 90.000 m2 von der Citybahn abgeschnitten werden? Ist es nicht möglich zumindest eine Haltestelle vor Beginn des Betriebsgebietes anzudenken?

Sollen der Trainingsplatz AFW, die Sportanlagen auf der Zell und die Zell generell im Bereich der Weitmannsiedlung von der Citybahn abgeschnitten werden? Ist es nicht möglich zumindest die Haltestelle Kreilhof zu erhalten?

Und wenn auch „nur“ tatsächlich 30 Personen zwischen Gstadt und Kreilhof täglich ein- und aussteigen, so sind diese Personen durch die Verkürzung der Bahn Verlierer. Denn viele dieser Fahrgäste fahren bewusst mit dem Zug und nicht mit dem Bus.

Während in weiten Teilen Niederösterreichs in Nebenbahnen investiert wird, weil man erkennt, dass sie in vielerlei Hinsicht Potential bieten, wird im Ybbstal kontinuierlich am Abbau der Bahn gearbeitet. Mit aller Kraft wird der öffentliche Verkehr von der Schiene auf die Straße verlegt, bar jeglicher Vernunft.

Erlebnisbahn im Waldviertel

https://www.waldviertelbahn.at/

Nostalgiezug im Weinviertel

https://www.reblausexpress.at/

Ein Juwel verkommt in Waidhofen, auf Geheiß von Bürgermeister Krammer, zu einem plumpen Schülertransportmittel.

Seltsam? Aber so steht es geschrieben…

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Eine Zaunerhöhung für das Wohlbefinden Weniger- Steuergeldverschwendung auf höchstem Niveau

Bei der Gemeinderatssitzung am 25.03.2019 wurde eine Zaunerhöhung beim Kunstrasenplatz bei der Sporthalle entlang der Ludwig-Halauska-Straße, trotz massivem Widerstand sämtlicher im Gemeinderat vertretenen Fraktionen, mit den Stimmen der Bürgermeisterpartei und jener von Gemeinderat Karl Heinz Knoll (FPÖ) beschlossen.

Der Kunstrasenplatz- Oh, Magistratsdirektors Schwester wohnt auf Google Maps noch gar nicht hier

Halauska-Straße
Warum war dieser Tagesordnungspunkt derart viel diskutiert?

Die Angemessenheit der Herstellungskosten:
Es gab in der Stadtsenatssitzung am 03.05.2018 einen Grundsatzbeschluss zur Erhebung der Kosten für die Zaunerhöhung. Der daraus resultierende Budgetrahmen beläuft sich im Voranschlag 2019 auf Euro 80.000,-. Die im Gemeinderat beschlossenen Kosten beim Tagesordnungspunkt Zaunerhöhung belaufen sich nun auf Euro 89.264,17, doch sind das nur die Kosten für das Fundament und den Zaun. Hier spricht der Bürgermeister die Unwahrheit, denn im Zuge der Zaunerhöhung soll nämlich die am Kunstrasen verlegte Transportwasserleitung erneuert werden. Sämtliche Erd- und Grabarbeiten, Kunstrasenarbeiten und Asphaltierungsarbeiten sind in diesem Tagesordnungspunkt verpackt. Richtigerweise müssen aber die Kosten von Euro 111.602,27 aliquot der Zaunerhöhung zugeschlagen werden. Denn eine Fundamenterrichtung ohne Grabarbeiten und eine Sockelmauer ohne Anschlussarbeiten von Kunstrasen und Asphalt ist nicht machbar. Wenn man nun 50% der Kosten aus diesem Tagesordnungspunkt dem der Zaunerhöhung zuschlägt, so belaufen sich die Herstellungskosten tatsächlich auf rund Euro 150.000,-. Bei einer Zaunlänge von 85 Meter sind das Kosten von Euro 1.764,- pro Laufmeter. Angemessen für zwei Anrainer?

Das Österreichische Institut für Schul- und Sportstättenbau:
Das ÖISS wirkt seit den 60er Jahren als Kompetenzzentrum für die Planung, den Bau und den Betrieb von Sport- und Bewegungsräumen. Dieses Institut verfasste in etlichen Arbeitskreissitzungen zahlreiche Richtlinien, welche immer wieder evaluiert und dem letzten Stand der Technik angepasst werden. Somit war klar, dass hier die Experten sitzen mit denen man mit Zaunhöhenfragen in Kontakt treten muss. Nach einem ausgedehnten Gespräch mit Ing. Alexander Schütz wurde schnell klar, es gibt kein Gesetz welches Zaunhöhen regelt, es gibt die Richtlinie für Ballfangeinrichtungen. Diese ÖISS-Richtlinie beschreibt Anforderungen an Ballfanggitter und -netze für Fußball. In dieser Richtlinie steht, dass ein Fußballfeld in Querrichtung 6m und in Längsrichtung 4m hoch eingezäunt werden muss. Unser Kunstrasenplatz ist in Querrichtung 12m und in Längsrichtung 6m eingezäunt, somit ist die Richtlinie mehr als erfüllt und Experten sind der Meinung, dass man hier gelassen einer etwaigen Anrainerklage entgegenblicken kann.

Die Judikatur und der unbefangene Magistratsdirektor:
Zur Judikatur- es gibt keine. Doch für den Magistratsdirektor ist die Rechtslage aufgrund folgendem Auszug aus dem Buch „Wenn Nachbarn nerven…“ eindeutig: „Das Eindringen von Fußbällen muss der Eigentümer eines angrenzenden Grundstückes grundsätzlich nicht dulden, er kann dem Nachbarn die von dessen Grund ausgehenden Einwirkungen insoweit untersagen als sie das nach den örtlichen Verhältnissen gewöhnliche Maß überschreiten und die ortsübliche Benutzung des Grundstückes wesentlich beeinträchtigen.“ That’s it, nicht mehr und nicht weniger. Man erkennt, dass es hier einen mächtigen Ermessensspielraum für die Judikative gibt, wenn nun die geltenden Richtlinien für Ballfangeinrichtungen mehr als erfüllt werden, so schließe auch ich mich der Expertenmeinung an, dass man einer Klage gelassen entgegensehen könnte. Dass eine der anklagenden, den Bürgermeister insistierenden Parteien die Schwester des Magistratsdirektors ist tut freilich nichts zur Sache.

Das Übermaß an Angeblichkeiten:
Angeblich ist ein Ball ganz knapp neben einem im Garten schaukelnden Kind vorbeigeflogen.
Angeblich wurde dem Bürgermeister über die Vielzahl (Wer definiert Vielzahl? Was ist angemessen? Was ist ortsübliches Maß? Was ist eine wesentliche Nutzungsbeeinträchtigung?) von über einen 6m hohen Zaun fliegenden Fußbällen berichtet.

Verbleiben wir doch so:
Sollten die ersten zwei Meter des Zauns aus Lärmschutzgründen nicht starr (das ist branchenüblich und auch im bereits vorliegenden Einreichplan so eingetragen) ausgeführt werden, sollte der Kunstrasen aus Lärmschutzgründen über die Sockelmauer gezogen werden, so wissen wir, dass es nicht nur um die Sicherheit der Anrainer geht, sondern darum, dass sich die Anrainer durch den angrenzenden Kunstrasenplatz schlicht und ergreifend gestört fühlen. Bei der Befriedigung von persönlichen Befindlichkeiten ist unser Bürgermeister Experte, denn schon letztes Jahr eilte er einem Bürger, welcher sein Eigenheim just neben den Spielplatz der IFE-Siedlung baute mit einer von der Stadt finanzierten Lärmschutzwand zur Hilfe.

Der Utilitarismus besagt, dass eine Handlung dann moralisch richtig ist, wenn sie das größtmögliche Glück für die größtmögliche Zahl ermöglicht und gewährleistet.

Am Ende des Boulevards- die Garage von Magistratsdirektors Schwester

Der Link zum Österreichischen Institut für Schul- und Sportstättenbau
https://www.oeiss.org
Der Link zur Gemeinderatssitzung vom 25.03.2019

++++++++++Breaking News++++++++++ Bürgermeister Krammer übernimmt aus Fadheit die Agenden des Baustadtrates und beschliesst Neupflasterung am Hohen Markt im Alleingang!

Am Beispiel der Oberflächenneugestaltung des Hohen Marktes folgt eine symptomatische Chronologie dazu, wie die vielgepriesene Zusammenarbeit mit meinem Freund und Bürgermeister Werner Krammer in der Regel abläuft:

Bei der Gemeinderatssitzung am 25.04.2016 wurde Architekt Ritsch im Rahmen der Stadterneuerung mit der externen Begleitung des Projektes „Hoher Markt“ zur Erstellung eines Richtplans beauftragt- Gegenstimme der Liste FUFU aufgrund mangelnder budgetärer Bedeckung.

Bei der Gemeinderatssitzung am 26.06.2017 wurde der Richt- und Massnahmenplan von Architekt Ritsch dem Gemeinderat präsentiert. Schon damals wies ich in meiner Funktion als Baustadtrat darauf hin, dass ich keinen einzigen gut eingebetteten Pflasterstein am Hohen Markt entferne, bevor nicht sämtliche notwendige Pflastersanierungen in der Innenstadt lt. Sanierungskatalog des Bauamtes abgeschlossen sind.

Die Sitzung zum nachsehen:

Der Stadterneuerungsbeirat, welchem auch ich angehöre, hat in seiner Sitzung am 04.09.2017 empfohlen, dass Architekt Beneder NICHT mit der Erstellung eines gesonderten Vorentwurfskonzept für den Hohen Markt beauftragt werden soll, sondern mit der Erstellung einer vertieften Machbarkeitsstudie im Rahmen des Grundprojektes. Somit hätte die Stadt ein abgeschlossenes Gesamtprojekt erreicht und sämtliche Handlungsspielräume blieben projektunspezifisch offen.

Demzufolge wurde Architekt Beneder bei der Gemeinderatssitzung am 25.09.2017 mit der Aufbereitung, Formatierung und Evaluierung des Stadtprojektes 1992, sowie der Prognose und Erfassung aktueller Planungselemente beauftragt- Gegenstimme der Liste FUFU aufgrund mangelnder budgetärer Bedeckung.

Die Sitzung zum nachsehen:

Am 14.05.2018 wurde uns diese Machbarkeitsstudie im kleinen Rahmen von Architekt Bender präsentiert. Sie enthielt wunderbare Ansätze und zeigte welch brillianter architektonischer Denker Beneder ist. Im Zuge der 90 minütigen Präsentation wurde auch das Thema Hoher Markt gestreift, mehr aber auch schon nicht. Ich regte an, dass Architekt Beneder dem Gemeinderat einen, aus städtebaulicher Sicht, gereihten Maßnahmenkatalog zur Dringlichkeit der Umsetzung erstellen solle. Nächster diesbezügliche Termin am 13.06.2018.

Beim Interfra am 23.05.2018 wurde uns von Bürgermeister Krammer mitgeteilt, dass er den gesamten Hohen Markt mit Kopfsteinpflaster neu pflastern will. Die Billigmasche für Kurzsichtige mit scheinbar vorhandenen, nutzbaren Synergien, da ja durch den Breitbandausbau derzeit große Flächen des Pflasters am Hohen Markt geöffnet sind und die Oberflächenneugestaltung daher ohne zusätzliche Beeinträchtigungen vonstattengehen kann- ist falsch. Im Vertrag mit Kabelplus ist festgehalten, dass sämtliche Oberflächen nach erfolgter Leitungsverlegung wieder herzustellen sind, somit entstünden der Stadt keine Kosten und somit ist auch nicht von Synergien zu sprechen, weiters ist es falsch, dass es zu keinen zusätzlichen Beeinträchtigungen kommt, nur weil für die Schlitzgräben der Glasfaserleitungen schon kleinflächig das intakte Pflaster ruiniert wurde. Eine vollflächiger Pflastertausch mitten in der Schanigartenhochsaison wird eine gravierende Beeinträchtigung der Gastronomie und der Wirtschaftstreibenden mit sich bringen. Beim Interfra regte ich Folgendes an:

  • Kopfsteinpflaster im Bezug auf Barrierefreiheit und der Nutzung im Allgemeinen (Roller, Kinderwägen, Rollwägen, etc.) nahezu ungeeignet ist. Normen und Richtlinien für die barrierefreie Gestaltung von Gehwegen im öffentlichen Raum empfehlen erschütterungsarme Bodenbeläge. Eine Fussgängerzone, welche nun einen Teil der Bevölkerung ausgrenzt widerspricht dem Behindertengleichstellungsgesetz. „Wir sind nicht behindert- wir werden behindert“- Dummheit, Unwissenheit und Gedankenlosigkeit von Bauträgern und ihrer Planer führt dazu, dass unnötig falsch gebaut wird.
  • Ich werde als zuständiger Baustadtrat keinen einzigen gesunden Pflasterstein heraus reissen, bevor nicht sämtliche notwendige Pflastersanierungen lt. Sanierungskatalog des Bauamtes in der Innenstadt abgeschlossen sind- siehe Gemeinderatssitzung vom 26.06.2017. Architekten, Anrainern und dem Bürgermeister selbst gefätt das Pflaster nicht- eine diesbezügliche Bewertung ist meines Erachtens nicht zulässig, da es, wie in der Kunst, im Auge des Betrachters liegt, ob etwas gefällt oder eben nicht. Glaubt denn tatsächlich jemand ernsthaft, dass ein neues Pflaster im Kampf gegen Leerstände ein probates Mittel ist? Wo bleiben dann die Menschenmassen in der bereits kopfsteingepflasterten Ölberggasse?
  • Ich erkundigte mich nach der Finazierung der geschätzen 240.000,- Euro. Es liegt bis dato kein konkreter Finanzierungsplan vor, nachdem es sich bei der Pflasterung aber um einen Bürgermeisterwunsch handelt, reichen vage Vermutungen der  Geldflussrichtung scheinbar schon aus um ein Projekt zur Umsetzung freizugeben.
  • Ich regte an, dass es zweckdienlich sei, wenn ein Verlege- und Möblierungsplan von Architekt Beneder erstellt werden würde. Denn bevor ich als Projektleiter einen Umbau beginne, erstelle eine Freigabemappe mit sämtlichen Plänen, einem Ausstattungskatalog und einem verbindlichen Bauzeitplan= Baubeginn und Baufertigstellung.

Das Wichtigste zum Schluss- der von mir geführte Bauauschuss wird durch des Bürgermeisters zeitliche Vorgangsweise, zwischen Ankündigung des Bauvorhabens am 23.05. und der tatsächlicher anberaumten Ausführung im Juli/August, plump umgangen. Der letzte Bauauschuss vor der Sommerpause findet am Montag, 04.06.2018 statt, somit ist es schlichtweg zu spät um für die Sitzung einen seriösen Sitzungsbogen/Amtsantrag vorzubereiten. Also gibt es im Bauauschuss keine sachliche Diskussion mit den Experten vom Bauamt um zu erläutern wie das Projekt zeitlich und finanziell konkret abgewickelt werden könnte, oder darüber welche Personalressourcen im Sommer am Bauamt überhaupt zur Verfügung stehen um den Bauablauf in gewohnter Stadtqualität, und nicht in jener der stadtfremden Glasfaserbaustellen, zu gewährleisten.

Nein, stattdessen darf sich Bürgermeister Krammer, wie schon so vieles unter seiner Regentschaft, auf seine Fahnen heften- hier die Top 5 in meinem Beliebtheitsranking:

  • Glasfaserchaos in der Innenstadt
  • Durchschnittene Fahrbahnen durch Nanotrench
  • Einführung Gelber Sack
  • Installierung von schläfrigen Hoher-Markt-Kümmerern
  • Ausgliederung des Gerichtsumbaues aus dem Bauauschuss

Achja- Presseaussenung mit aussagekräftigem Foto unter Ausschluss der anderen Fraktionen bitte nie vergessen!

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Foto aus der aktuellen Ausgabe der NÖN

 

Bleibt uns wohlgesonnen!

Baustatdrat Martin Erwin Josef Dowalil

DRINGLICHKEITSANTRAG

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Eingebracht durch die vereinte Opposition, einstimmig aufgenommen auf die Tagesordnung der Gemeinderatssitzung vom 23.10.2017 und abschliessend auch einstimmige Befürwortung des Antrages:

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Mag. Werner Krammer,

sehr geehrter Herr MD Mag. Christian Schneider!

Dringlichkeitsantrag

Entsprechend § 25 (2) des  NÖ Stadtrechtsorganisationsgesetzes (NÖ STROG) ergeht folgender Dringlichkeitsantrag:

Sämtliche Gemeinderäte der „Liste FUFU“ und der „SPÖ & Unabhängige“, sowie Gemeinderat Karl-Heinz Knoll (FPÖ), Gemeinderat Matthias Plankenbichler (Die Grünen) und Michael Elsner (UWG) stellen den Antrag die Tagesordnung um folgenden Punkt zu erweitern:

Resolutionsantrag zur Erhaltung und Fortführung der Vereinstätigkeit des „Club 598“ im Ybbstal.

Der „Club 598 – Freunde der Ybbstalbahn“ ist ein gemeinnütziger Verein mit ehrenamtlichen Mitgliedern und mit Sitz in Waidhofen a/d Ybbs. Vereinszweck ist unter anderem der Erhalt der historisch wertvollen Ybbstalbahn als solche, sowie die Instandhaltung von Rollmaterial wie Dampfloks und Schmalspurwaggons.

Ein Großteil des Rollmaterials steht zur Zeit am Hauptbahnhof auf einem Areal welches sich im Besitz der NÖVOG befindet. Im Jahr 2015 wurde- nach der Übersiedlung des Rollmaterials vom Lokalbahnhof wegen des geplanten Sicherheitszentrums- ein diesbezügliches Bahngrundbenützungsübereinkommen zwischen der Stadt Waidhofen und der NÖVOG einerseits und der Stadt Waidhofen mit dem „Club 598“ anderseits abgeschlossen. Beide Übereinkommen waren befristet und endeten am 30.09.2017 ohne Kündigung. Nun soll der Verein „Club 598“ bis zum 16.11.2017 das Areal räumen, eine diesbezügliche Räumungsklage wurde von der NÖVOG mittels Rechtsvertretung im Oktober dieses Jahres eingebracht.

Nachdem durch die Umsetzung des Ybbstalradweges, welcher größtenteils auf dem Trassenband der ehemaligen Schmalspurbahn liegt, einerseits, sowie das Entfernen der Gleiskörper bis Gstadt durch die Gemeinde Ybbsitz andererseits das Andenken an die wertvolle Ybbstalbahn gefährdet wurde, muss es im Sinne der Stadtverantwortlichen sein, den Fortbestand des Kulturgutes Ybbstalbahn im Ybbstal zu gewährleisten. Ob es sich dabei um den Betrieb einer Tourismusbahn (ein ausgearbeitetes Konzept für die Strecke Hauptbahnhof – Gstadt liegt vor), den Aufbau eines Museums am Bahnhofsareal inkl. Pacht- bzw. Benutzungsvertrag oder die touristische Nutzung der Strecke zwischen Göstling und Lunz bzw. Kienberg-Gaming handelt soll nicht Inhalt diese Dringlichkeitsantrages sein, doch ist es unumstritten, dass es sich hier um einen wichtigen, ergänzenden Mosaikstein für ein umfassendes Tourismuskonzept für das Ybbstal handelt.

Die gefertigten Gemeinderäte stellen daher folgenden

Antrag:

Der Gemeinderat möge beschließen:

Der Gemeinderat der Stadt Waidhofen an der Ybbs spricht sich im Sinne der Antragsbegründung für den Erhalt des Kulturerbes Ybbstalbahn im Ybbstal aus. Der Bürgermeister wird vom Gemeinderat ersucht, mit der NÖVOG Gespräche zu führen um

  1. einerseits die unmittelbare Räumung abzuwenden
  2. andererseits die weitere Vorgangsweise festzulegen

WAHL?

Nachdem die WVP in der Stadt ein „Best-Of“ ihrer Glanztaten plakatiert, ziehen wir nach und hängen unser universell einsetzbares, mit einem dankbaren Motiv verziertes Plakat auf. Wir wissen zwar nicht warum, aber hilft’s ned, schod’s ned.

dav

Falsches Spiel mit Roger Rabbit? An das Projekt „Hundefreilaufzone“ kann ich mich dunkel erinnern- da hatte ich doch die Finger im Spiel 🙂

mde

 

Aktuelle Baustelleninfo vom 03.11.2017

Liebe Leute, ich darf euch in meiner Funktion als Baustadtrat einen kurzen Überblick über aktuelle Baustellen geben:

Instandhaltung der Innenstadtpflasterung

Nachdem das Wetter mitgespielt hat und die Bauhofmitarbeiter jede Minute gute Witterung genutzt haben, konnten die Arbeiten früher abgeschlossen werden als prognostiziert. Dank den Bauhofmitarbeitern an dieser Stelle!

Ausdrücklich möchte ich festhalten, dass die unsäglichen Parkplatzmarkierungen weder in meinem, noch in einem anderen Fachausschuss besprochen und beschlossen wurden. Dass frische Bodenmarkierungen wenige Tage später entfernt und neu gestrichelt werden darf die Bürgermeisterpartei ganz alleine verantworten.

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Asphaltierung Ferdinand Andri-Straße

Die Asphaltierungsarbeiten sind abgeschlossen, im Zuge welcher auch die Verkabelung für die Straßenbeleuchtung mitverlegt wurde. Die Bankette müssen noch befestigt werden und die Bestückung der Straßenlaternen erfolgt auch noch.

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P.S. Rechterhand kann man die GED-Häuser sehen- anscheinend ist noch kein Haus verkauft- aufgrund der unglücklichen Planung kein Wunder, obwohl mein Vorgänger als Baustadtrat und der Herr Bürgermeister beim Spatenstich für die Bauten Werbung gemacht hatten….

Bernleiten-Siedlung

Sämtliche Parzellen bekommen Schmutz- und Regenwasseranschlüsse, die diesbezüglichen Arbeiten werden Mitte November, einigermassen gutes Wetter vorausgesetzt, abgeschlossen sein.

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Sanierung Krautbergbrücke

Die Arbeiten werden bis Mitte November abgeschlossen sein.

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Asphaltierungsarbeiten nach Rohrbrüchen und nach der Herstellung von Hausanschlüssen sind im Gange:

  • Unter der Burg
  • Durtsgasse (Höhe Negerlegasse)
  • Julius Jax-Gasse
  • Messerergasse
  • Reichenauerstraße (Höhe Augasse)
  • Hammergasse (Bauamt)
  • Urltalstraße
  • Döllersiedlung

Pfeilersanierung IFE-Steg

Auf der Zeller Seite führt der Bauhof nächste Woche Ertüchtigungsmassnahmen durch.

Dieminger-Siedlung

Die Erschliessungsarbeiten werden Ende nächster Woche abgeschlossen sein. Mittlerweile wurde auch der Feuerlöschwasserbehälter durch das Wasserwerk befüllt und ist somit funktionstüchtig.

Zeller Brücke- Kanalhausanschluss

Der Stiegenabgang zum Ybbsuferweg und zur Fassbinderei ist auf der Stadtseite wegen Bauarbeiten vorübergehend gesperrt. Die Arbeiten werden voraussichtlich 2 Wochen in Anspruch nehmen.

Landesstraße 6189 (Unterzellerstraße)

Von 06. November bis voraussichtlich 15. Dezember wird an der Errichtung einer neuen Absturzsicherung nahe der ÖBB-Haltestelle Böhlerwerkseitens des Landes gearbeitet. Dazu muss die Straßenbeleuchtung abgebaut werden, wodurch es während der Bauzeit keine Beleuchtung geben wird. Die L6189 wird während der Bauarbeiten von Montag bis Freitag von 8-17 Uhr für den Verkehr gesperrt sein. Außerhalb dieser Arbeitszeit ist ein Fahrstreifen frei befahrbar.

Der Buchenbergtunnel wird von Montag 06.11. 08 Uhr bis Donnerstag 09.11. 17 Uhr wegen Reinigungsarbeiten gesperrt sein. Wenn möglich, wird der Tunnel in den Nachtstunden geöffnet. 

umgesetzt_2012_Dreifaltigkeit

Noch ohne Terminisierung:

  • Teilbestückung Straßenbeleuchtung Lugergraben
  • Sanierung Ufermauer Stiegenabgang Schlosswegbrücke

Bleibt uns gewogen!

Martin Dowalil

Bandenchef und Baustadtrat